Allgemeine Verkaufsbedingungen

Allgemeine Verkaufsbedingungen

  1. GEGENSTAND

1.1 Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen regeln den Verkauf von Waren/Artikeln von CREA-SI sas durch Trevisani Maria und C. (nachfolgend „der Verkäufer“ genannt), wie in der Bestellform angegeben und angezeigt, die für alle rechtlichen Zwecke als Kaufangebot des Kunden betrachtet werden muss.

1.2 Daher regeln die oben genannten Verkaufsbedingungen nicht den Verkauf von Waren/Artikeln, die nicht in der Bestellform angegeben sind.

  1. AUFTRAGSBESTÄTIGUNG

2.1 Das Kaufangebot von Waren/Artikeln auf der Bestellformulierung ist für den Kunden, der es für alle rechtlichen Zwecke unterzeichnet hat, als unwiderruflich zu betrachten, insbesondere gemäß Art. 1329 des italienischen Zivilgesetzbuches.

Diese Unwiderruflichkeit gilt bis zum Ablauf von 20 Arbeitstagen, wie in Punkt 2.2 erläutert.

2.2 Die Kaufangebote von Waren/Artikeln auf der Bestellformulierung gelten ausschließlich nach schriftlicher Benachrichtigung durch CREA-SI sas von Trevisani Maria und C. als genehmigt.

Die schriftliche Benachrichtigung des Verkäufers muss beim Kunden eingehen (z. B. per E-Mail, Fax oder anderen in der Bestellform angegebenen Adressen), spätestens 20 Arbeitstage nach Erhalt. Die schriftliche Benachrichtigung muss von CREA-SI sas von Trevisani Maria und C. stammen und sich auf die entsprechende Bestellform beziehen.

Die Bestellform und das entsprechende Kaufangebot gelten als NICHT akzeptiert, wenn der Kunde nach Ablauf der Frist von 20 Arbeitstagen keine schriftliche Benachrichtigung von CREA-SI sas von Trevisani Maria und C. erhalten hat. Infolgedessen ist der Verkäufer zu nichts verpflichtet und von jeglicher Verpflichtung befreit.

2.3 Sobald die Bestellform und die entsprechende Auftragsbestätigung abgeschlossen sind, können eventuelle Änderungen, Ergänzungen oder Abänderungen nur in schriftlicher Form und von CREA-SI sas von Trevisani Maria und C. unterzeichnet vorgenommen werden.

  1. PREISE

3.1 Alle Preise in der Bestellform beziehen sich auf „Ab Werk“ von CREA-SI sas von Trevisani Maria und C. am rechtlichen Hauptsitz des Verkäufers. Die Preise in der Bestellform enthalten keine Verpackung, Transport, Versicherung und andere Kosten.

Punkt 4) Lieferungs-, Versand- und Haftungsbedingungen regelt Versandmethoden und -kosten.

3.2 Der Verkäufer kann wählen, ob er die Kosten, die diese allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Kunden auferlegen, übernimmt oder nicht (z. B. Versand- oder Versicherungskosten). Die Preise in der Bestellform enthalten diese Kosten nicht.

Daher werden diese Kosten in der entsprechenden Auftragsbestätigung von CREA-SI sas von Trevisani Maria und C. angegeben.

3.3 Der Kunde verpflichtet sich, die eventuellen Versandkosten, die von CREA-SI sas von Trevisani Maria und C. festgelegt und angegeben wurden, ab sofort zu bezahlen.

  1. RÜCKGABE, VERSAND- UND HAFTUNGSBEDINGUNGEN

4.1 In jedem Fall ist der Kunde vollständig für den Verlust oder die Beschädigung der oben genannten gelieferten Waren/Artikel verantwortlich, da sie auf eigenes Risiko des Kunden transportiert werden.

Die Haftung von CREA-SI sas von Trevisani Maria und C. endet mit der Übergabe der Waren/Artikel an den Frachtführer, und der Kunde muss sich bei ihm beschweren, nachdem er die Waren/Artikel bequem überprüft hat.

4.2 Wenn in diesen allgemeinen Bedingungen oder in der Auftragsbestätigung des Verkäufers kein Lieferdatum angegeben ist, akzeptiert der Kunde die Waren bei Lieferung und entbindet CREA-SI sas von Trevisani Maria und C. von jeder Haftung.

Das Lieferdatum für die in der Bestellform angegebenen Waren/Artikel ist daher nicht als verbindlich anzusehen, sondern nur als ungefähr.

4.3 Jedes Ereignis höherer Gewalt oder andere unvorhergesehene Ereignisse unterbrechen die effektive Lieferfrist für die gesamte Dauer.

  1. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

5.1 Zahlungsbedingungen und -methoden sind in der Bestellform und in der entsprechenden Auftragsbestätigung von CREA-SI sas von Trevisani Maria und C. angegeben.

5.2 Diese Beziehung zwischen den Parteien stellt eine kommerzielle Transaktion dar, die sich auf das Gesetzesdekret Nr. 231 vom 9. Oktober 2002 bezieht.

Verzögerungen oder Teilzahlungen der oben genannten Kosten nach Ablauf der Frist führen automatisch zur Berechnung von Verzugszinsen zum offiziellen Referenzsatz der Europäischen Zentralbank zuzüglich 7 Prozentpunkten gemäß Artikel 5 dieses Dekrets.

  1. GARANTIE- UND MÄNGELHAFTE MELDEBEDINGUNGEN

6.1 Der Kunde ist verpflichtet, den Zustand und die Übereinstimmung der Waren/Artikel mit denen in der Bestellform angegebenen vor der Abholung der Waren zu überprüfen, spätestens jedoch bei der Abholung.

Die Waren gelten als in Übereinstimmung, wenn bei der Abholung keine Einwände erhoben werden.

Es sei darauf hingewiesen, dass die Tonvariationen einer Lieferung von einer anderen nicht angefochten werden können, da Stoffe von einer Lieferung zur anderen unterschiedliche Eigenschaften aufweisen können.

Die Elastizität der Stoffe kann sich ebenfalls von einer Lieferung zur anderen ändern.

6.2 Ungeachtet der Verkaufsbedingungen des italienischen Zivilgesetzbuches (Art. 1490 und folgende Artikel des italienischen Zivilgesetzbuches) muss der Kunde dem Verkäufer etwaige Mängel, auch versteckte Mängel, schriftlich innerhalb von 8 (acht) Tagen nach Erhalt der Waren melden.

In jedem Fall dürfen Beanstandungen und Einwände nicht als Vorwand für die Aussetzung von Zahlungen dienen.

  1. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

7.1 Der Kunde erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden, den Verkäufer von jeglicher Haftung für Schäden, die durch Mängel an gelieferten Waren/Artikeln gemäß diesen allgemeinen Bedingungen verursacht wurden, für alle rechtlichen Zwecke freizustellen.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, den Verkäufer sowohl im Falle von Mängelanzeigen als auch im umgekehrten Fall (wenn keine Mängelanzeige vorliegt) innerhalb der in Artikel 6.2 dieser allgemeinen Bedingungen festgelegten Fristen von jeglicher Haftung freizustellen.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, keine Ansprüche gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen.

  1. EIGENTUMSVORBEHALT

8.1 Die Vereinbarung über den Eigentumsvorbehalt regelt den Verkauf aller Waren/Artikel von CREA-SI sas von Trevisani Maria und C., die in der Bestellform oder in separaten Schätzungen angegeben sind.

Gemäß Artikel 1523 des italienischen Zivilgesetzbuches und den folgenden Artikeln bleiben gelieferte Waren/Artikel im Eigentum von CREA-SI sas von Trevisani Maria und C., bis der vollständige Kaufpreis per Rechnung bezahlt ist.

8.2 Wenn der Kunde den Kaufpreis nicht vollständig zahlt oder dies verspätet tut, wird der Vertrag automatisch gemäß Artikel 1456 des italienischen Zivilgesetzbuches aufgehoben, und CREA-SI sas von Trevisani Maria und C. kann die Waren/Artikel der Lieferung zurücknehmen.

Ungeachtet des Artikels 1526 c.c, im Falle der Vertragsaufhebung aufgrund eines Verstoßes des Kunden behält CREA-SI sas von Trevisani Maria und C. alle gezahlten Beträge ein, die gemäß der zweiten Klausel des genannten Artikels 1526 als Schadensersatz für die Nutzung der Waren und zur teilweisen Vorwegnahme des Schadensersatzes aufbewahrt werden.

8.3 Wenn der Kunde den Kaufpreis nicht vollständig an den Verkäufer gezahlt hat (oder wenn der Kunde keine spezielle schriftliche Mitteilung des Verkäufers erhalten hat), darf der Kunde die einzelnen gelieferten Waren/Artikel nicht verkaufen, übertragen, vermieten, verpfänden usw.

Der Kunde muss die ausführenden Maßnahmen, die auf Anfrage Dritter die gelieferten Waren/Artikel betreffen, unverzüglich mitteilen.

8.4 Gemäß Artikel 1523 des italienischen Zivilgesetzbuches trägt der Kunde ab dem Abholdatum das Risiko, die Gefahr und die Folgen, die sich aus Diebstählen, Bränden, unvorhergesehenen Umständen, Schäden an Personen und Sachen oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen ergeben.

Ungeachtet dieser unvorhergesehenen Ereignisse muss der Kunde die Verpflichtungen und Zahlungsbedingungen einhalten.

  1. AUSDRÜCKLICHE VERTRAGSKLAUSEL

9.1 Gemäß Artikel 1456 des italienischen Zivilgesetzbuches wird dieser Vertrag in folgenden Fällen automatisch als aufgehoben angesehen:

Nichtzahlung oder verspätete Zahlung des Kaufpreises in der Bestellform und in den Artikeln 3.1, 3.2, 3.3, 5.2 und 8.2 dieser allgemeinen Bedingungen.

Es versteht sich, dass die Konsequenzen der Nichtzahlung dem Kunden zuzuschreiben sind, und der Verkäufer hat das Recht, den Schadensersatz gemäß dem Gesetz zu erhalten.

Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung der Abholung der in der Bestellform und in der entsprechenden Auftragsbestätigung angegebenen Waren.

9.2 Dieser Vertrag wird beendet, wenn CREA-SI sas von Trevisani Maria und C. der Vertragspartei mitteilt, dass sie von dieser ausdrücklichen Vertragsklausel Gebrauch macht.

  1. ANWENDBARES RECHT

10.1 Dieser Vertrag unterliegt dem italienischen Recht, das den Abschluss, die Durchführung und die Beendigung dieses Vertrags regelt.

Dieser Vertrag wird gemäß dem italienischen Recht ausgelegt, das auch zur Lösung jeglicher Art von Maßnahmen herangezogen wird.

  1. GERICHTSSTAND

11.1 Das zuständige Gericht in Modena hat in allen Streitigkeiten zwischen den Parteien in Bezug auf die Auslegung oder die Durchführung dieses Vertrags ausschließliche Zuständigkeit.

  1. SPRACHE

12.1 Diese allgemeinen Bedingungen sind in zwei Sprachen verfasst. Nur der italienische Text ist maßgeblich.

Spezifische Unterzeichnung – Der Kunde erklärt, dass er folgende Klauseln dieses Vertrags gelesen hat und speziell gemäß Art. 1341 und Art. 1342 des italienischen Zivilgesetzbuches zustimmt:

Art. 2.1 (Auftragsbestätigung) zur unwiderruflichen Bestellung.

Art. 3.1, 3.2 und 3.3 (Preise) zu den Preisen der Waren und Versandkosten.

Art. 4.1, 4.2 und 4.3 (Lieferungs-, Versand- und Haftungsbedingungen) zu den Versandkosten, Versandriskos und Haftungsbefreiung.

Art. 6.2 (Garantie- und Mängelanzeigebestimmungen) ungeachtet der Mängelanzeigebedingungen.

Art. 7.1 (Haftungsbefreiung)

Art.8.1, 8.2, 8.3 und 8.4 (Eigentumsvorbehalt)

Art. 9.1 und 9.2 (Ausdrückliche Vertragsklausel)

Art. 10.1 (Anwendbares Recht)

Art. 11.1 (Gerichtsstand)

Art. 12.1 (Sprache)